Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

der ProTec Metalltechnik GmbH 

1. Geltungsbereich 

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AVB“). Von diesen AVB abweichende, anders lautende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AVB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AVB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen. 

1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 

2. Vertragsschluss; Erklärungen 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 

2.2 Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 

2.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden bei Vertragsschluss getroffen wurden, sind in dem Vertrag einschließlich dieser Verkaufsbedingungen vollständig schriftlich niedergelegt. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Zusagen zu treffen, die von der schriftlichen Vertragsvereinbarung abweichen oder darüber hinausgehen. 

2.4 Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden in Bezug auf den Vertrag, wie z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen bedürfen mindestens der Textform. 

3. Preise und Zahlungsbedingungen 

3.1 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die angegebenen Preise FCA Geretsried gemäß INCOTERMS 2020. Die Umsatzsteuer ist in den ausgewiesenen Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen, soweit diese anfällt. 

3.2 Rechnungsbeträge sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarung 14 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. 

3.3 Mit Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Kunde in Zahlungsverzug und ist zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. verpflichtet. Ansprüche auf Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens bleiben unberührt. 

3.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden wegen Mängeln oder teilweise Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese Ansprüche aus demselben Vertrag resultieren wie unsere Ansprüche. 

3.5 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, durch welche die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet wird. Kommt der Kunde unserer Aufforderung zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

4. Gefahrübergang 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung FCA Geretsried gemäß INCOTERMS 2020 vereinbart. Sofern wir die Ware auf Verlangen und Kosten des Kunden an einen anderen Bestimmungsort versenden, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Übernehmen wir ausnahmsweise den Transport, so hat der Kunde für eine geeignete und sichere Zufahrt und ausreichenden Abladeplatz am vereinbarten Lieferort zu sorgen. 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Verzug mit der Annahme befindet. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. 

5. Lieferbedingungen 

5.1 Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Lieferzeit beginnt nicht vor Beibringung der vom Kunden evtl. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten An- bzw. Vorauszahlung. 

5.2 Durch uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns an der Leistungserbringung hindern, wie Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Auswirkungen von Epidemien und Pandemien und andere Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange die Behinderung andauert. Im Falle von Epidemien und Pandemien gilt dies auch dann, wenn diese bei Vertragsschluss bereits eingetreten waren, aber die konkreten Auswirkungen auf den Vertrag bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Wir verpflichten uns, den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses zu unterrichten. Die Lieferzeit verlängert sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufphase. Dauert eine solche Behinderung länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, der Kunde jedoch nur nach entsprechender Androhung. Eine etwaige bereits erbrachte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. 

5.3 Sind wir aufgrund Lieferverzuges nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet, so ist unsere Verpflichtung zum Ersatz von Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf maximal 5 % des Nettokaufpreises der verspäteten Lieferung begrenzt, sofern uns und unseren gesetzlichen Vertretern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Für die Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziff. 7 dieser AVB. 

 ProTec Metalltechnik GmbH

 Spreestraße 19

 82538 Geretsried

 

 Tel.: +49(0)8171 9333-0

 Fax: +49(0)8171 9333-30

 

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